Für Privatpatienten besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihr Rezept für Krankengymnastik bzw. Physiotherapie oder Massage in meiner Praxis einlösen.
Damit es bei der Erstattung keine Probleme gibt, empfehle ich Ihnen vor Beginn der Therapie Rücksprache mit Ihrer Versicherung zu halten.
Beachten Sie bitte auch folgende Aufklärung über physiotherapeutische Leistungen in der Naturheilpraxis Isabell Funk, die Sie am Ende der Seite auch als Download finden:
Aufklärung über physiotherapeutische Leistungen in der Naturheilpraxis Isabell Funk
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
in meiner Praxis arbeite ich hauptsächlich als Heilpraktikerin – jedoch bin ich auch Physiotherapeutin. Zwar habe ich keine Zulassung für die gesetzlichen Krankenkassen, aber Privatrezepte darf ich abrechnen.
Sie sind privat krankenversichert und/oder beihilfeberechtigt und haben sich entschieden das Krankengymnastik- bzw. Physiotherapierezept Ihres Arztes bei mir einzulösen. Daher möchte ich Sie auf wichtige Infos bezüglich der Kostenstellung und der Erstattung durch Ihre Privatkasse hinweisen:
Die Honorare für Masseure, Physiotherapeuten und sonstige Institute für physikalische Therapien unterliegen keiner amtlichen Gebührenordnung. Stattdessen bildet ein Dienstvertrag nach §611 BGB die Grundlage für die Beziehung zwischen Patient und Physiotherapeut. Deshalb ist nach §612 Absatz 2 BGB in der Regel die „übliche Vergütung“ als vereinbart anzusehen.
Die Abrechnung bei mir erfolgt nach Therapeutenverzeichnis (GebüTh, 4. Auflage 2011), wobei ich normalerweise den Basissatz berechne. Der erhöhte Faktor rechtfertigt sich durch meine Qualifikationen und die längere Therapiedauer als die Mindestbehandlungszeit.
Seitens Ihrer privaten Krankenkasse und/oder Beihilfestelle besteht im Rahmen der allgemeinen Versicherungsbedingungen oder der Beihilfebestimmungen eine Leistungszusage (je nach Tarif) für die Erstattung von Physiotherapie-Behandlungen bei Krankheit oder Unfallfolgen nach Verordnung durch den Arzt – jedoch kann der Erstattungsbetrag je nach Versicherungsanbieter stark variieren. Ich empfehle Ihnen daher vor Beginn der Behandlung eine generelle Abklärung, ob Ihre Versicherung die Leistung übernimmt und welchen Betrag sie in Ihrem Fall erstattet.
Gerne können wir dann eine individuelle Lösung finden, damit Ihnen die zustehende Summe auch weitestgehend erstattet wird.
Werden Ihre Behandlungskosten nicht oder nur teilweise erstattet, so ist trotzdem der volle Betrag an mich zu zahlen.
Sprechen Sie mich gerne persönlich an, falls Sie noch Fragen haben!